Kosten

Das Leben ist ein Nehmen und Geben. Mit den Kosten verabreden wir einen Tausch. Die angemessene Höhe des Honorars ist eine gute Grundbedingung für unsere Beziehung in Augenhöhe.

Die Kosten der Einzeltherapie können bei bestimmten Privat- oder Zusatzversicherungen übernommen werden. Sie klären bitte vorher ab, ob Ihre Private Krankenkasse oder Zusatzversicherung Leistungen eines „Psychotherapeuten nach dem Heilpraktikergesetz“ (HPG) in welcher Höhe /Prozentsatz erstattet. Gerne bin ich dabei behilflich. Es kann auch sein, dass vor/bei Beginn der Behandlung eine Zusatzversicherung hilfreich wäre; das können wir gerne besprechen. Leider übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine meiner Leistungen.

Für meine Leistungen können Sie bei sozialem Bedarf gerne auch ermäßigte Stundensätze (mein Mindestbedarf in Klammern) in Anspruch nehmen. Diese stelle ich begrenzt zur Verfügung; das klären Sie bitte vor Beginn der Therapie mit mir ab. Ich gehe davon aus, dass die Kosten für eine Therapiestunde mit ca. 2,5% des monatlichen Nettoeinkommens verkraftbar sind (z.B. entsprächen 1.800 € Netto/Monat 2,5% einem Honorar von 45 €).

Eine Therapiestunde umfasst 50 Minuten.  Wenn Sie den vereinbarten Termin absagen, bitte ich Sie darum, dies spätestens bis 18 Uhr des Vortages zu tun. Unabhängig von den Gründen wird nach dieser Frist der volle Stundensatz berechnet. Das Geld ist mit jeder Therapiestunde bar zu bezahlen. Die Leistungen sind umsatzsteuerfrei bzw. enthalten diese (Mediation).
Paartherapie „zu zweit“ meint, dass Sie von meiner Frau und mir begleitet werden.

Preise pro Stunde (50 min.):

Einzeltherapie                        70 €       (30 €*)
Paartherapie                           85 €       (40 €*)
Paartherapie zu zweit**     100 €
Mediation                              120 €

*begrenzt verfügbares Mindesthonorar bei sozialem Bedarf
**Paartherapie durch meine Frau und mich

Stand 01.02.2018